Pfändungstabelle

Pfändungsbetrag gilt immer für eine Person. Das Einkommen des Partners und das Kindergeld bzw. Unterhalt wird nicht mit angerechnet. Das Einkommen des Ehepartners und der Kinder spielt nur bei der Unterhaltsverpflichtung eine Rolle.
Zum Ablesen des pfändbaren Betrages einige Beispiele, z. B.

Beispiel

Single ohne Kinder:

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Single mit 2 kleinen Kindern

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verheiratet/Partner mit Einkommen

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verheiratet/Partner ohne Einkommen

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verheiratet/Partner ohne Einkommen mit 2 kleinen Kindern

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