Pfändungstabelle
Pfändungsbetrag gilt immer für eine Person. Das Einkommen des Partners und das Kindergeld bzw. Unterhalt wird nicht mit angerechnet. Das Einkommen des Ehepartners und der Kinder spielt nur bei der Unterhaltsverpflichtung eine Rolle.
Zum Ablesen des pfändbaren Betrages einige Beispiele, z. B.
Single ohne Kinder: |
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Single mit 2 kleinen Kindern |
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verheiratet/Partner mit Einkommen |
ablesen in Spalte 0 |
verheiratet/Partner ohne Einkommen |
ablesen in Spalte 1 |
verheiratet/Partner ohne Einkommen mit 2 kleinen Kindern |
ablesen in Spalte 3 |